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   OVG Niedersachsen, 02.02.2000 - 4 M 4713/99   

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https://dejure.org/2000,13066
OVG Niedersachsen, 02.02.2000 - 4 M 4713/99 (https://dejure.org/2000,13066)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2000 - 4 M 4713/99 (https://dejure.org/2000,13066)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 4 M 4713/99 (https://dejure.org/2000,13066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - zum Anspruch auf Übernahme einer Mietkaution

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 2 S 1 BSHG; § 11 BSHG; § 12 BSHG; § 3 Abs 1 S 6 RegSatzV
    Darlehen; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kaution; Mietkaution; Mietsicherheit; Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1355
  • NVwZ 2000, 709 (Ls.)
  • FEVS 51, 477
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2000 - 4 M 25/00

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Schulranzen; Schultasche; Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2000 - 4 M 4713/99
    Er muss in die Lage versetzt sein, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben, und deshalb ist sicher zu stellen, dass er gegenüber der übrigen Wohnbevölkerung "nicht aus dem Rahmen fällt" (Senat, vgl. zuletzt Beschl. v. 6.1.2000 - 4 M 25/00 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 4 LA 145/02

    Aufwendung; Beihilfe; Darlehen; Dividende; Erwerb; Genossenschaftsanteil; Hilfe

    Insofern unterscheiden sich solche Aufwendungen nicht von denen für die Gestellung einer Mietkaution, die als Aufwendungen für die Deckung des Unterkunftsbedarfs i. S. d. § 12 BSHG in der Rechtsprechung des Senats anerkannt sind (vgl. Beschl v. 02.02.2000 - 4 M 4713/99 - , NJW 2000, 1355 = NdsRpfl 2000, 156 = FEVS 51, 477; Beschl. v. 08.12.1995 - 4 M 3210/95 - WuM 1996, 355; a. A. VGH Mannheim, Beschl. v. 02.09.1996 - 6 S 314/96 - , FEVS 47, 325 und Beschl. v. 31.01.1997 - 7 S 1414/95 - , ZfSH/SGB 1997, 425, wonach als Anspruchsgrundlage für die Übernahme einer Mietkaution und einer Maklerprovision allein § 15 a BSHG in Betracht kommt).
  • VG Oldenburg, 17.10.2002 - 13 A 2091/01

    Angemessene Unterkunft; Darlehen; Genossenschaftsanteil; Mietkaution;

    So ist es nach § 4 Abs. 2 BSHG und § 8 Abs. 1 BSHG zulässig auch Geldleistungen, die ihre Grundlage in § 12 BSHG haben, nur darlehensweise zu bewilligen, wenn dem Sozialhilfeträger Ermessen eingeräumt wird, da sich dieses Ermessen auch auf die Form der Bewilligung erstreckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998, Az. 5 C 19/97, NJW 1999, 664; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 2000, Az. 4 M 4713/99, NJW 2000, 1355).
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